Schulkonferenz & Elternbeirat

Zusammenarbeit

ist wichtig

für Schüler, Eltern und Lehrer

Die Schulkonferenz

(§47 SchG)

Mitglieder:
Jeweils vier Vertreter von Seiten der Eltern, Schülern und Lehrern

Aufgaben:
Entscheidungs-, Anhörungs- und Mitbestimmungsrecht z.B. bei der Besetzung der Schulleiterstelle oder bei allgemeinen
Fragen zum Thema Erziehung und Unterricht

  • Vorsitz: Schulleiter Holger Voggel
  • Stellvertreterin: Nicole Stern
  • Eltern: Sandra Hennig, Iris Krom und Barbara Schwägler
  • Lehrer: Florian Marquart, Andrea Kriebel und Michael Reiser
  • Schüler: Nico Scherzinger (Schülersprecher), Sebastian Krupka (Stellvertreter), Hanna Hagge und Metin Kedikli

Der Elternbeirat

(§ 57 SchG)

Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schülerschaft einer Schule. Spätestens neun Wochen nach Beginn des Schuljahres muss sich der Elternbeirat, das sind die gewählten Elternvertreterinnen und Elternvertreter der einzelnen Klassen und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter, konstituiert und aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden gewählt haben.

  • Vorsitz: Nicole Stern
  • Stellvertreterin: Sandra Hennig

zum Landeselternbeirat
Baden-Württemberg