Hausordnung & Schulwegeplan

respektvoll, sorgsam, partnerschaftlich

Wir haben uns in unserem Leitbild auf die Fahne geschrieben, dass uns ein respektvoller, sorgsamer und partnerschaftlicher Umgang aller am Schulleben Beteiligten, also Schüler:innen, Eltern und Lehrkräfte, wichtig ist. Nur wenn uns dies gelingt, können wir unser gemeinsames Ziel – eine erfolgreiche Schulzeit unserer Schüler:innen – erreichen. Respektvoll, sorgsam und partnerschaftlich oder kurz Realschule Pfullendorf. Unter diesen Leitgedanken haben wir diese Schul- und Hausordnung erstellt. Sie gilt im regulären Schulalltag und bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen und regelt den Umgang miteinander.

  • Alle verhalten sich so, dass weder Personen gefährdet werden noch Sachwerte zu Schaden kommen oder der geregelte Ablauf des Schulbetriebes gestört wird.
  • Alle Schüler:innen müssen den Anweisungen der Lehrkräfte Folge leisten.
  • Alle Schüler sind während des gesamten Schultages für Sauberkeit und Ordnung mitverantwortlich.

Schulgelände

Die Schul- und Hausordnung gilt sowohl auf dem Schulgelände (siehe blauer Bereich der Abbildung) als auch auf allen Wegen, die während der Unterrichtszeit zurückgelegt werden. Dabei sind die vorgegebenen Wege des Schulwegeplans strikt einzuhalten. Fünft- und Sechstklässler sowie alle Schüler:innen, die vor und nach dem Sportunterricht an der Schule sind, müssen die Wege zur Sport- und Schwimmhalle zu Fuß zurücklegen. Es ist verboten, das Schulgelände während der Schulzeit ohne ausdrückliche Erlaubnis einer Lehrkraft zu verlassen.

Gemeinsam

Regeln einhalten

  1. Alle Schüler:innen sind für Sauberkeit und Ordnung mitverantwortlich.
  2. Am Ende jeder Unterrichtsstunde wird aufgeräumt und die Tafel gewischt.
  3. Am Ende des Schultages wird der Raum ordentlich verlassen (Fenster schließen, Abfälle beseitigen, aufstuhlen, Licht löschen und elektrische Geräte ausschalten).

Allgemeine Schulregeln

  1. Das Mitführen, der Konsum oder Verkauf sowie die Verteilung von berauschenden oder aufputschenden Substanzen (z.B. Energydrinks) sind verboten. Dies gilt auch für volljährige Schüler:innen.
  2. Das Rauchen (inkl. Vapes, E-Zigaretten) und der Konsum von Nikotin jeglicher Art (inkl. Snus) sind verboten.
  3. Cannabis und alkoholhaltige Getränke dürfen in der Schule weder mit sich geführt noch aufbewahrt oder konsumiert werden. Die Teilnahme an Unterricht und Schulveranstaltungen hat frei vom Einfluss von Cannabis und Alkohol zu erfolgen.
  4. Verboten sind das Mitführen von Gefahrenstoffen, Gegenstände, die als Waffen missbraucht werden können, sowie sonstige Objekte, von denen Gefahr für Dritte ausgehen könnte.
  5. Für den Umgang mit den Schülertablets gelten die Vereinbarungen zur iPad Nutzung.
  6. Es gelten die Regeln zum Umgang mit Smartphones.
  7. Das Anfertigen von Bild- und Tonaufnahmen von Personen oder Unterrichtssituationen ohne Einverständnis ist untersagt.
  8. Das Kaugummikauen ist während des gesamten Schultages nicht erlaubt.
  9. Das Herstellen und Werfen von Schneebällen ist verboten.
  10. Das Sitzen auf Geländern, Treppen, Fensterbänken und Heizkörpern ist untersagt.
  11. Das Fahren mit E-Rollern, City-Rollern, Skateboards oder Ähnlichem ist auf dem Schulgelände verboten.

Schulwegeplan

Ein sicherer Schulweg ist gemeinsames Anliegen von Schule, Eltern, Schülern, Stadt und Polizei. Schulwegepläne weisen Aufmerksamkeitsstellen, Ampeln sowie Fußgängerüberwege auf und geben Kindern und Eltern ein großes Maß an Sicherheit.

Pausenregelung

  1. Die Schüler:innen halten sich während der Pause im Pausenbereich auf (siehe grüner Bereich der Abbildung). Der Aufenthalt im Schulgebäude ist nur nach Ansage einer Regenpause gestattet.
  2. Bei Anliegen erscheinen die Schüler:innen ohne Begleitung in der zweiten Pause vor dem Lehrerzimmer.
  3. Mit dem ersten Klingeln zur Stunde begeben sich die Schüler zum Unterrichtsraum. Ist eine Lehrkraft zehn Minuten nach Stundenbeginn noch nicht in der Klasse, so melden dies die Klassensprecher im Sekretariat.
  4. Fünft- und Sechstklässler müssen die Mittagspause auf dem Schulgelände verbringen.
  5. Es darf nur in den vorgesehenen Bereichen mit den von der Schule gekauften Bällen gespielt werden. Dabei muss auf einen sorgsamen Umgang geachtet werden.

Krankmeldung, Entschuldigungspflicht und Beurlaubung

  1. Krankmeldungen erfolgen unverzüglich vor Unterrichtsbeginn mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich durch einen Erziehungsberechtigten.
  2. Auf Verlangen ist unverzüglich eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten oder ein ärztliches Attest nachzureichen.
  3. Wird ein Schüler aus gesundheitlichen oder anderen vertretbaren Gründen aus dem Unterricht entlassen, meldet er sich im Sekretariat.
  4. Es gelten die Regelungen der Schulbesuchsverordnung des Kultusministeriums.