Schulkonferenz & Elternbeirat

Die Schulkonferenz

(§47 SchG)

Mitglieder:
Jeweils vier Vertreter von Seiten der Eltern, Schülern und Lehrern

Aufgaben:
Entscheidungs-, Anhörungs- und Mitbestimmungsrecht z.B. bei der Besetzung der Schulleiterstelle oder bei allgemeinen Fragen zum Thema Erziehung und Unterricht

  • Vorsitz: Schulleiter Herr Voggel
  • Eltern: Herr Boos, Frau Kohler, Frau Leopold, Frau Stern
  • Lehrer: Herr Voggel, Frau Prestel/Frau Kriebel, Herr Reiser, Herr Wissmann
  • Schüler: Liyah Kakus, Metin Kedikli, Tim Scheuble, Ashanti Yalman

Der Elternbeirat

(§ 57 SchG)

Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schülerschaft einer Schule. Spätestens neun Wochen nach Beginn des Schuljahres muss sich der Elternbeirat, das sind die gewählten Elternvertreterinnen und Elternvertreter der einzelnen Klassen und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter, konstituiert und aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden gewählt haben.

  • Vorsitz: Frau Stern
  • Stellvertreterin: Frau Hißleiter

zum Landeselternbeirat
Baden-Württemberg